Lärmschutz -
Verbände fordern wirksamen
Lärmschutz
Berlin,16. Februar 2004:
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die
Bundesvereinigung gegen Schienenlärm (BVS), die Bundesvereinigung gegen
Fluglärm (BVF), der Deutsche Arbeitsring für Lärmbekämpfung (DAL) und der
Verkehrsclub Deutschland (VCD) haben einen Rechtsanspruch auf Schutz vor
gesundheitsgefährdendem Lärm gefordert. Die bis zum Juli in deutsches
Recht umzusetzende EU-Richtlinie zum Umgebungslärm müsse eine gesetzlich
festgelegte Strategie zur Lärmminimierung und zum Schutz der Ruhe
enthalten.
Ein künftiges Gesetzbuch zur Lärmvermeidung und zum Ruheschutz sei ein
geeignetes Instrument, um die Lärm vermeidende Raumplanung und den Vorrang
des aktiven Lärmschutzes vor passiven Lärmschutzmaßnahmen zu fördern.
Beispielsweise seien weniger Fahrzeuge auf den Straßen, Nachtflugverbote
oder leisere Flugzeugtriebwerke besser als Lärmschutzwände bzw.
Schallschutzfenster. Notwendig sei auch eine Verkehrsverlagerung auf
lärmarme Verkehrsträger. Für bisher ruhige Gebiete müsse ein
Verschlechterungsverbot gelten. Um die Belästigungen durch Flugzeuge
abzubauen, sei eine Länder übergreifende Flugverkehrsplanung erforderlich.
Der Zustand der Bahnschienen sei ebenfalls konsequent zu verbessern. Durch
regelmäßiges Abschleifen und modernere Bremssysteme ließen sich circa 15
Dezibel(A) vermeiden. An Waggons und Triebwagen sollten nur noch Scheiben-
statt Klotzbremsen erlaubt sein.
Erforderlich seien auch mehr Tempolimits auf Fernstraßen und in
Ortschaften. Modernere Messverfahren zur Lärmprüfung an Fahrzeugen und
Vorschriften für die Verwendung lärmarmer Reifen könnten ebenfalls zu mehr
Ruhe beitragen.
Straßenneubauten werden von den Verbänden in der Regel abgelehnt, da sie
oft die letzten Ruhezonen verlärmten. Im Straßenbau eingesparte Gelder
sollten zur lärmtechnischen Sanierung und für den Unterhalt bestehender
Verkehrswege eingesetzt werden.
Nach Auffassung der Verbände ließen sich die Lärmprobleme mit einem
Zwei-Stufen-Plan regeln. Bei Überschreitung eines Lärmpegels von tagsüber
55
bzw. nachts 45 Dezibel müsse ein Rechtsanspruch auf Lärmschutzmaßnahmen
bestehen. Als zweites schlagen die Verbände Standards vor, bei deren
Überschreitung Gebiete als Lärm belastet gelten und Schutzmaßnahmen
einzuleiten sind. Um das individuelle Verhalten der Lärmverursacher zu
beeinflussen, seien Abgaben und Steuern auf die Herstellung und Nutzung
lärmender Produkte und Verkehrsmittel erforderlich. Lärm müsse einen Preis
haben, damit sich lärmarmes Verhalten auch lohne.
Ziel aller Maßnahmen müsse der Schutz vor gesundheitlichen Gefahren und
die Vermeidung von unnötigem Verkehrslärm sein.
Ein ausführliches Positionspapier zum Lärmschutz ist als Broschüre
erhältlich und im Internet zu finden:
http://www.bund.net/lab/reddot2/pdf/laermschutz.pdf
Kontakt: BUND-Pressestelle, Rüdiger Rosenthal/Tel: 030-27586-425 bzw.
BUND-Arbeitskreis Immissionsschutz, Email:
wilfried.kuehling@bund.net,
www.bund.net
<http://www.bund.net>,
Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF), Geschäftsstelle: Frankenstr. 25,
40476 Düsseldorf, Tel.: 0211-4209186, Fax: 0211-4209188, Email:
joachimhans.beckers@t-online.de,
www.fluglaerm.de
<http://www.fluglaerm.de>,
Bundesvereinigung gegen Schienenlärm (BVS), Heuerstr. 12, 30519 Hannover,
Fax: 0511-8386072, Email:
schienenlaerm@gmx.de,
www.schienenlaerm.de,
Deutscher Arbeitsring für Lärmbekämpfung (DAL), Frankenstr. 25, 40476
Düsseldorf, Fax: 0211-442634, Email:
IZLaerm@dalaerm.de,
www.dalaerm.de,
Verkehrsclub Deutschland (VCD), Tel.: 0228-98585-0, Fax : 0228-98585-10,
Email: mail@vcd.org,
www.vcd.org
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