|
Güterstrecke in Duisburg-Neudorf und Wedau/Bissingheim: Bürger fordern Nachtfahrverbot, Geschwindigkeitsbegrenzung, Überprüfung auf Feinstäube da schwere Dieselloks zum Einsatz kommen, modernere Fahrzeugausrüstung zur Lärmminderung, "besonders überwachte Gleisanlage nach EU-Richtlinie" und Lärmvorsorge. Ein dauerhafter Kontakt und umfangreichen Schriftverkehr des Bürgervereins mit Bundesministerien, der Bahn AG, des Eisenbahnbundesamtes, der Staatsanwaltschaft, mit Richtern und Interessengemeinschaften gegen Lärm zeigte deutlich: Der Bürger bleibt sich selbst überlassen. In Sachen Lärmsanierung gab es zwar erfreuliche Zusagen, die aber noch Jahre auf sich warten lasen, in punkto schere Erschütterungen dagegen fragen immer mehr Bürger bei Anwälten um Rat. Weder von der Politik noch staatlichen Einrichtungen ist konkret Hilfe zu erwarten. Politiker winken ab oder reagieren auch nach Monaten überhaupt nicht. Die
Bürger in Wedau/Bissingheim und Neudorf klagen immer häufiger über die
erheblichen Lärmbelästigungen und Schäden durch Erschütterungen an
Gebäuden. Immer mehr Bürger fordern Gemeinschaftsaktionen gegen die Tag-
und Nachtaktivitäten mit den zu hohen Geschwindigkeiten der Züge, den
Vollbremsungen nachts mitten im Wohngebiet der zigtausend Tonnen schweren
Züge. Auch deshalb war es sehr schwer Investoren für Wohngebiete zu finden, die in einem erheblichen Maße massiv veräußert wurden. Die Lebensqualität der gesamten Bereiche wurde als nicht optimal bezeichnet, die Finanzierung durch Hausbanken oft genug auch deshalb abgelehnt. Der Stadt und den Unternehmen in Duisburg entsteht somit ein nicht unerheblicher wirtschaftlicher Schaden, die Abwanderung in den so genannten "Speckgürtel" ist auch eine Folge der Lärmprobleme und der schleppenden Sanierungsbereitschaft der Eigentümer dieser betroffenen Liegenschaften. Forderung der Bürger nach Verantwortlichkeit werden lauter, selbst Justizministerien und Verwaltungsrichter sowie Experten in Hinsicht auf Planfeststellungsverfahren sehen Handlungsbedarf, wenn eine Strecke vor Jahrzehnten "Plan festgestellt" wurde, als die Rahmenbedingungen sich völlig anders als heute darstellten. Was hilft das aber Anwohnern der Bissingheimer Straße oder der Waldhorn- und Steinbruchstraße. Eine Hauseigentümerin in der Neudorfer Waldhornstraße fürchtet sich in ihrem Lebensmittelpunkt, da nicht unerhebliche Schäden am Gebäude ihr einfach Angst einjagen. Übrigens hat die Bahn mit einigen Käufern ihrer Grundstücke besondere Vereinbarungen, dass eben Schäden durch Erschütterungen durchaus von der Bahn geregelt werden. Aber dies nur in Einzelfällen. Fälle von Dachziegel, die nach schweren Erschütterungen zum einen gelockert sind oder zum anderen gar auf die Straße fallen sind ebenso keine Ausnahmen wie nur noch sehr schwer zu öffnende Terrassentüren, die sich durch die enormen Erschütterungen (3,8, - 4,3 Grad auf der offenen Richterskala bei Erdbeben) bei Tag und bei Nacht total verzogen haben.
Bei Beschwerden oder
Anfragen bei NRW-Konzern oder DB Railon führen nach Fragen, warum nicht
die Geschwindigkeit reduziert werden kann zu Antworten wie: „Wir machen
auf unseren Strecken was, wann und wie wir es wollen.“ Bahn AG, DB Netz, Railon und NRW-Konzernzentrale denken nicht daran, mit einem Minimum an Einschränkungen (Geschwindigkeitsreduzierung) eine für erhebliche Beruhigung bei den Anwohnern der Strecken überhaupt nachdenken zu wollen.
|