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Genehmigungsverfahren für die
Durchführung von Straßenfesten, Feiern von Kleingartenvereinen
oder ähnliche Veranstaltungen
Aus gegebenem Anlass weist das Ordnungsamt der Stadt darauf hin,
dass bei öffentlichen Festen der Ausschank von alkoholischen
Getränken nach dem derzeit gültigen Gaststättengesetz
erlaubnispflichtig (sogenannter Gestattungsantrag) ist. Soweit
zum Beispiel bei einem Straßenfest oder bei einem Sommerfest des
Kleingartenvereins Alkohol ausgeschenkt wird, bedarf es einer
Genehmigung des Ordnungsamtes der Stadt Duisburg. Dies gilt
auch, wenn bei diesen Feiern Tongeräte wie Lautsprecheranlagen
oder Musikinstrumente eingesetzt werden.
Der Gestattungsantrag, der auf der Internetseite der Stadt
Duisburg unter Ordnungsamt/ Dienstleistungen/Veranstaltungen im
Außenbereich ausgedruckt werden kann, muss spätestens zwei
Wochen vor Durchführung der Veranstaltung beim Ordnungsamt
vorliegen. Im Rahmen dieser Antragstellung ist die Vorlage von
weitergehenden Unterlagen wie zum Beispiel ein Führungszeugnis
oder eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht
notwendig. Eine baurechtliche Prüfung ist in der Regel ebenfalls
nicht notwendig.
Der erlaubnispflichtige Ausschank von Alkohol oder die Benutzung
von Tongeräten ohne die erforderliche Genehmigung stellt eine
Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden
kann.
Die vorstehenden Regelungen gelten natürlich nicht für private
Feiern und Vereinsfeiern, bei denen die Öffentlichkeit keinen
Zutritt hat wie geschlossenen Gesellschaften.
Gliederungsvorschlag für ein
Sicherheitskonzept bei Veranstaltungen
1. Allgemeine Angaben/Unterlagen:
1 . 1 Veranstalter Veranstaltungstag, -dauer
1 .2 Art der Veranstaltung (z.B. detaillierte Beschreibung,
Programm, Zeitplan)
1 .3 Veranstaltungsort; Größe des Veranstaltungsortes,
Laufstrecke(n) detaillierter Lageplan/Streckenplan
1 .4 Erwartete Besucher-/Teilnehmerzahl
2. Aufbauten und technische Ausstattung
2.1 Bühnen (Anzahl, Größe, Standort)
2.2 Technische bzw. sonstige Aufbauten (z.B. Lautsprechertürme
etc.)
2. 3 Toiletten, Behindertentoiletten (Anzahl, Standorte)
2.4 Catering-Stände (Anzahl, Standort, Art)
2.5 Verlegung von Kabelanlagen, Versorgungsleitungen
2.6 Beleuchtung des Geländes
2.7 Absturzsicherung
2.8 Bauliche Maßnahmen (Einzäunung‚ Abschrankungen,
Blockbildung)
3. Sicherheitsrelevante Belange
3. 1 Fluchtwege im Detailplan aufnehmen (mit Angaben zu „Netto“-Fluchtwegsbreiten)
3.2 Rettungswege
3.3 Brandschutz (elektrische Anlagen, offenes Feuer, Gasgeräte)
3.4 Sonstige Gefährdungslagen (z. B. Pyrotechnik; Nähe zu
Gewässern, Unwetter)
3.5 Rettungsdienst/Sanitäter (z.B. Konzept, Einsatzplan,
Kindersammelstelle)
3.6 Ordner/Security (z.B. Anzahl, Einsatz- und Aufgabenbereich,
Kennzeichnung)
3.7 Verantwortliche Person vor Ort
3.8 Telefon-/Kommunikationsliste für den Veranstaltungstag
3.9 Informationsweitergabe an Publikum (z. B.
Lautsprecherdurchsagen)
4. Verkehrsregelung
4.1 Verkehrsrechtliche Regelungen erforderlich? (z.B.
Haltverbotszonen,
Straßensperrungen) VZ-Plan aus Vorjahr vorhanden?
4.2 Öffentlicher Personennahverkehr (Bus, Bahn, Taxen)
5. Öffentlichkeitsarbeit
5.1 unmittelbare Information der betroffenen Anwohner
5.2 Information über die örtlichen Medien
Diese Checkliste für die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes
erhebt keinen
Anspruch auf Vollständigkeit und hat lediglich informativen
Charakter!
Besonderheiten der jeweiligen Veranstaltung im Hinblick auf die
Sicherheit sind durch
den Antragsteller zu ermitteln, aufzuzeigen und entsprechend zu
berücksichtigen.

Ausnahmegenehmigung

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NRW sorgt für mehr Sicherheit bei Großveranstaltungen -
Innenminister Jäger: Leitfaden gibt Handlungsempfehlungen
für Kommunen
14.07.2011 - NRW sorgt für mehr Sicherheit bei
Großveranstaltungen - Innenminister Jäger: Leitfaden gibt
Handlungsempfehlungen für Kommunen
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Das Ministerium für Inneres und Kommunales teilt mit:
NRW sorgt für mehr Sicherheit bei Großveranstaltungen. Mit
einem Leit-faden unterstützt das Innenministerium jetzt die
Kommunen bei der Genehmigung von Großveranstaltungen. Sofort
nach der Katastrophe bei der Loveparade hatte NRW reagiert
und für Großveranstaltungen im Freien ein Sicherheitskonzept
verlangt. Damit ist NRW Vorreiter. „Wir wollen, dass die
Menschen in unserem Land sicher, friedlich und fröhlich
miteinander feiern können“, sagte Innenminister Ralf Jäger
heute im Innenausschuss (14. Juli) bei der Vorstellung des
Leitfadens.
Der neue Leitfaden berücksichtigt Erfahrungen, die sich bei
der Planung, Genehmigung und Durchführung von großen
Veranstaltungen bewährt haben. So fordert er eine enge
Zusammenarbeit aller Beteiligten vom Veranstalter über die
Stadtverwaltung bis hin zu Feuerwehr, Rettungsdiensten und
Polizei. Alle Entscheidungen müssen schriftlich dokumentiert
werden. Nach der Veranstaltung muss eine qualifizierte
Nachbereitung stattfinden. „Strukturierte und transparente
Genehmigungsverfahren sorgen für mehr Sicherheit“, sagte
Jäger.
„Dabei können die Kommunen voneinander lernen.“Der
Veranstalter muss ein schlüssiges Sicherheitskonzept
vorlegen, um eine Großveranstaltung im Freien mit erhöhtem
Gefährdungspotenzial durchführen zu können. Dem Konzept
müssen alle Sicherheitsbehörden, insbesondere die Polizei
und Feuerwehr, ausdrücklich zustimmen. „Sonst findet die
Veranstaltung nicht statt“, betonte Jäger.
Teil der Handlungsempfehlungen ist ein Muster für ein
Sicherheitskonzept. Es benennt die baulichen, technischen
und organisatorischen Maßnahmen, die zu einer sicheren
Veranstaltung beitragen. Dazu gehören eine
Gefährdungsanalyse, genügend breite Flucht- und
Rettungswege, ein qualifizierter Sicherheitsdienst mit einer
ausreichenden Zahl von Ordnern und Lautsprecher für
Notfalldurchsagen. „Trotz alledem kann es eine absolute
Sicherheit nicht geben. Aber ich werde nicht zulassen, dass
aus Kostengründen an der Sicherheit gespart wird“, stellte
Jäger klar.
Der Abstimmungsprozess mit allen Beteiligten ist so bislang
nur in Nordrhein-Westfalen vorgegeben. „Die für die
öffentliche Sicherheit Verantwortlichen sind froh über diese
Rückendeckung durch das Land“, sagte Jäger. „Unsere neuen
Anforderungen haben zu einer höheren Sensibilität bei
Veranstaltern und Genehmigungsbehörden geführt.“
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