| Parkraumsituation Neudorf |
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Parkraumuntersuchung Duisburg Neudorf/Duissern |
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Bereich A Bewohnerparkzone N
311 bewirtschaftete Parkplätze mit
Parkscheinautomat 328 öffentliche Parkplätze gesamt |
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Bereich B überwiegend
unbewirtschaftetes Parkplatzangebot in Nähe des Bahnhofs und der
Berufschule 856
unbewirtschaftete Parkplätze 918 öffentliche Parkplätze gesamt 1148 öffentliche Parkplätze gesamt |
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Bereich C überwiegend unbewirtschaftetes Parkplatzangebot am Gebietsrand
467 unbewirtschaftete Parkplätze 549 öffentliche Parkplätze gesamt |
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| Während in den Bereichen A und C die Situation als relativ entspannt angesehen werden kann, besteht im Bereich B dringender Handlungsbedarf. Dazu Auszüge aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mitte vom 07.11.2006 (Drucksache 06-2145) | |||||||||||||||||||||||||||||||||
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...Nicht akzeptabel sind dagegen die
Auslastungsquoten in dem unbewirtschafteten Gebiet in Bahnhofnähe
(Bereich B).
Weiterreichende Untersuchungen im Bereich B Langzeitparker lassen sich anhand der erfassten Kennzeichen bedingt ermitteln. Als Langzeitparker gilt ein Fahrzeug, welches an vier oder mehr aufeinander folgenden Erhebungsrundgängen erfasst wurde. Da die Erhebungen nur in der Zeit von 6:00 bis 20:00 stattgefunden haben, gelten Anwohner, die vor 12 Uhr den Parkplatz ver1assen haben bzw. ab 16:00 zurückgekehrt sind, nicht als Langzeitparker. Bei den hier festgestellten Langzeitparkern handelt es sich folglich entweder um Beschäftigte, die ihr Kfz länger als acht Stunden im Untersuchungsgebiet abgestellt haben bzw. um Anwohner, die ihr Fahrzeug den ganzen Tag nicht oder nur kurzzeitig benutzt haben. Beurteilung: In der bereits bewirtschafteten Bewohnerparkzone N (Bereich A) beträgt der Anteil der Langzeitparker bezogen auf das Parkplatzangebot nur max. 43%, wobei aufgrund der kostenpflichtigen Bewirtschaftung des Parkraums davon ausgegangen werden kann, dass die Langzeitparker hier überwiegenden die Anwohner selbst sind. Stellt man die Bereiche A + B gegenüber, da sie in Bezug auf Wohnnutzung, Geschäfts- bzw. Betriebsbesatz und Straßenausbau mehr oder weniger identisch sind, lässt sich ermitteln, dass im Bereich B ca. % des öffentlichen Parkplatzangebotes wochentags min. 6 Stunden lang von Fremdparkern wie Berufspendler, Berufschüler oder Beschäftigte aus dem Bereich als Langzeitparker belegt wird. Mit Hilfe einer Parkraumbewirtschaftung könnte dieser Nutzerkreis beeinflusst werden. Aufgrund der Entfernung wird nicht davon ausgegangen, dass sich diese Fremdparker in den Bereich C verlagern, zumal dort ein Teil der Parkplätze bereits mittels Parkschein bzw. Parkscheibe bewirtschaftet wird. Empfehlung für
die Parkraumbewirtschaftung im Bereich B Angepasst an die bereits bestehenden Bewohnerparkzonen im Randbereich der bewirtschafteten Innenstadt (Teilbereiche von Hochfeld, Duissern, Dellviertel) wird für den Bereich B empfohlen, einen Teil der öffentlichen Parkplätze (max. 50%) ausschließlich zugunsten der Bewohner zu reservieren. Die restlichen, nicht reservierten Parkflächen stehen beispielsweise den ansässigen Wirtschafts- und Dienstleistungsunternehmen mit Liefer- und Publikumsverkehr oder dem Publikumsverkehr von freiberuflich Tätigen in dem Bereich zur Verfügung. Um den Bedarf dieser Nutzergruppen gegenüber den Berufspendlern, die den Parkraum als Langzeitparker tagsüber belegen, zu sichern, soll ein Teil der nicht reservierten Parkflächen montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr mittels Parkscheibe mit einer max. Parkdauer von 90 Min. bewirtschaftet werden. Für die zukünftige Verteilung. der Bewohnerparkplätze und der Parkplätze mit Parkdauerbeschränkung im Teiluntersuchungsgebiet wird eine detaillierte Konzeption mit der Straßenverkehrsbehörde erarbeitet. Die vorgeschlagene Bewirtschaftungsform entspricht den gesetzlichen Vorgaben, wonach innerhalb eines Bereiches mit Bewohnerparkvorrechten werktags von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr nicht mehr als 50%, in der übrigen Zeit nicht mehr als 75% der zur Verfügung stehenden Parkfläche für die Bewohner reserviert werden dürfen. Im Bereich B steht den Bewohnern zukünftig ca. 50% des öffentlichen Parkraums als Langzeitparkraum ganztägig zur Verfügung. Auf eine Ausweitung des . Bewohnerparkplatzangebotes nach 18:00 Uhr soll verzichtet werden, da die Parkraumbelegung ab 16:00 Uhr deutlich sinkt und somit weiterer Bedarf nicht begründet werden kann. Das Parkplatzangebot auf dem Ludgeriplatz (230 PP) soll auch zukünftig unbewirtschaftet bleiben, um in begrenztem Umfang die Parkraumnachfrage durch Pendler, Berufschüler, Beschäftigte etc. in dem Bereich zu decken. Dies ist möglich, da sich der Platz im Randbereich des Wohnquartiers befindet und auf direktem Weg erreichbar ist. Das Parkplatzangebot in den angrenzenden Straßen wird für diesen Nutzerkreis aufgrund der Bewohnerparkregelung und der teilweisen Parkdauerbeschränkung mittels Parkscheibe zukünftig nur noch sehr begrenzt zur Verfügung stehen. |
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