Donnerstag, 3.
April 2008-
Mit 10:7 (CDU, Grüne und zwei Stimmen von parteilosen Mitgliedern bei
Ablehnung von SPD und
Linke
wurde der Neubau der Stadionprojekt GmbH & Co KG des Ausflugsrestaurants
mit Biergarten und nun 91 Pkw-Stellplätzen (im Bereich der MSV-Arena,
Grafik Düster) für maximal 1330 Gäste (Biergerten bisher rund 1500) beschlossen. Einzige Zusatzbedingung der Grünen: Die
notwenig werdende Baumfällung im Verhältnis 3:1 mit Ersatzpflanzen von
mindesten 60 Zentimetern Umfang durchzuführen.
Hier geht es um einen Götterbaum (Stammumfang 150
cm), eine Eiche (Stammumfang 240 cm) und eine Linde (Stammumfang 173
cm), wobei laut Verwaltung Eiche und Linde sowieso nicht mehr zu retten
waren.
"Warum waren wir nicht bei der Sitzung der Vereinen beim Stadtsportbund
mit eingeladen und wenn diese Ergebnisse protokolliert wurden, hätten
wir gern dieses Protokoll", empörten sich SPD-Bezirkspolitiker Reiner
Meyer nebst seinem Neudorfer Ratsherrn Dr. Hartmut Pietsch. Sie
beantragten, dass das Protokoll zur Verfügung gestellt wird. Die CDU
lehnte z. B. ab, da mit der Zustimmung zum Neubau dies nichts mehr
bringt.
Fragen der Bezirkspolitiker gab es zuhauf. So versuchte Architekt Dieter
Düster alle von den Vereinen geäußerten Bedenken zu beantworten und
sicherte zu, dass alle Punkte umgesetzt werden.
Es ging um:
- Versetzen des Stegs
um 1,75 Meter nach Norden, also zum Ufer hin, damit nicht zu viel
das Wasser beeinträchtigt.
- Die Stege erhalten
ein Glasgeländer, werden sozusagen mit Glas ummantelt, damit Müll
auch nicht unbewusst die Uferzone verschmutzen kann.
- Die Skulpturen
(Negativbäume) werden noch Osten versetzt. Der neue Standort ist in
etwa gegenüber der Südspitze des Geländes vom DSV 98. Dies wurde mit
dem Lehmbruck-Museum und den Künstlern so vereinbart.
- Die Steinskulpturen
werden während der Bauphase innerhalb der MSV-Arena
zwischen-gelagert und sollen erst nach Fertigstellung des Gebäudes
ihren endgültigen Standort bekommen.
- Der Weg - auch für
Laufveranstaltungen im Sportpark - wird nördlich hinter dem Gebäude
angelegt und ist 3,50 Meter breit.
- Der DSV 98 erhält
wegen der Stege des schwimmenden Biergartens Sichtschutz mit
Pflanzen für seinen Bereich der Liegwiese.
- Für die Belange der
Ruderer bei Großveranstaltungen bleibt der Teil hinter dem Gebäude.
Damit die dort platzierten Boote auch bei Regatten zu Wasser
gelassen werden können, wird der Betreibern einen schwimmenden
Bootssteg anschaffen, der bei solchen Großveranstaltungen an den
Steg des Biergartens andockt.
- Das
Foto
zeigt die heutigen Stege
Die 91 Pkw-Stellplätze - im
ersten Bauantrag war noch von 61 Parkplätzen die Rede - ergaben sich
durch den zu belegenden Stellplatznachweis. Die Plätze werden in dem
zuvor für das nun nicht mehr geplante Schnellrestaurant innerhalb der
MSV-Arena vorgesehenen Fläche angelegt . Diese Plätze sind kostenfrei.
Die Sorgen der Angler in Hinsicht der Laichplätze sind nach Meinung von
Heinz-Gerd Janßen (DuisburgSport-Chef) unbegründet, da die Wasserfläche
durch den Parallelkanal um 40 000 qm erweitert wurde und dadurch viele
neue Plätze entstanden sind.
Das Restaurant wird
2-geschossig gebaut, hat einen Aufzug und eine Behindertentoilette. Im
Biergarten wird es am Steg eine Rampe für Rollstuhlfahrer geben. Die
öffentliche Toilettenanlage bleibt - wenn auch nur auf zwei reduziert -
im Winter geöffnet.
"Dieses Bauvorhaben", so Architekt Düster, "ist kein Bauvorhaben, mit
dem Geld zu verdienen ist. Warum der Betreiber es trotzdem angeht, hat
viel mit mit der gesamten Aufwertung des Sportparks zu tun. Es geht um
die deutliche Verbesserung und Präsentation in einem wichtigsten
Naherholungs- und Touristengebiet Duisburgs Das Bauvorhaben wird das
Image erhöhen. Baubeginn könnte aus meiner Sicht frühestens im Juli oder
August sein." Wie es mit dem geplanten Hotel weiter geht ist offen,
da ein Betreiber fehlt.
SPD-Ratsherr Dr. Hartmut Pietsch: "Es ist nach 61 Jahren für mich sehr
erstaunlich zu hören,
dass
nicht wirtschaftlich gedacht wird. Das hat es in Duisburg ja noch nie
gegeben." Die Mutmaßung des Vertreters der Linken: "Da spielt wohl der
niedrige Erbpachtzins eine entscheidende Rolle. Keine Rolle spielt aber
wohl bei diesem Projekt die Frage nach dem ÖPNV für die Menschen. Wenn
wir hier Umwelt reden sollten aber Angebote mit Bussen und Bahnen aber
ein Thema sein".
Das aber war eigentlich Gegenstand der nicht öffentlichen Sitzung wie
auch die Frage, ob mit dem alten Biergartenpächter - siehe Bild oben - Theo Hartjes ein Rechtsstreit anstehen könnte.
Harald Jeschke
Zum Thema die Ergebnisse der BV-Sitzung vom 6. Dezember
2007
Sportpark-Planungen: Restaurant mit
Biergarten
am Bertasee
und
BV
Mitte 13. März 2008
Neuer Brunnen auf der
Königstraße
Der
eigentliche König-Heinrich-Platz wurde mit den schwebenden Rasen im
August letzten Jahres fertig gestellt. Am kommenden Montag, 7. April,
beginnt der letzte Bauabschnitt zur Umgestaltung dieses Bereiches. Nach
Fertigstellung werden Königstraße und König-Heinrich-Platz eine Einheit
bilden. Dies wird durch einen attraktiven Bodenbelag in
Verbindung mit einer
Brunnenanlage erreicht.
Ein
rechteckiges Feld aus Wassersprudlern nimmt die Form der Rasenfelder auf
und fungiert so als abschließendes Element. Gleichzeitig gliedert es
sich in die Brunnenmeile der Königstraße ein. Die beleuchteten
Wasserdüsen fügen sich in die Pflasterung ein. Das Lichtkonzept
„König-Heinrich-Platz“ wird fortgesetzt. Schwebende Rasen, Wasser und
Licht bilden ein harmonisches Ensemble, das einen attraktiven
innerstädtischen Raum entstehen lässt. Der Entwurf stammt vom
Landschaftsarchitekturbüro „Agence Ter“ aus Karlsruhe (www.agenceter.com).

Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis August. In dieser Zeit steht die
Königstraße im Abschnitt Tonhallenstraße und Claubergstraße nicht für
Andienungen der hiesigen Geschäfte zur Verfügung. Die Stadt Duisburg
bittet den Lieferverkehr, dies zu beachten.

Gegenüberstellung der
Abfall-Gebühren vergleichbarer Städte
Grundsätzlich haben alle Kommunen ihre Gebühren gemäß den Vorgaben des
Kommunalabgabengesetzes zu gestalten. Dies besagt, dass die Gebühren
kostendeckend zu veranschlagen sind.
Die Gebührenbescheide der Wirtschaftsbetriebe Duisburg-AöR beinhalten
eine Übersicht, in der die Kosten, die in die Gebühren einfließen,
anteilig ausgewiesen sind. Demnach beruhen sie zu 46% auf Kosten für die
Müllverbrennung, zu 17% auf Kosten für die Sammlung und den Transport
und zu 37% auf Kosten für Basisdienste.
Der Faktor, der mit 46% dabei den größten Einfluss auf die Gestaltung
der Abfallgebühren nimmt, sind die Entsorgungskosten
(Verbrennungskosten). Da die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
ihre Restabfälle aufgrund von Vorgaben des Landes, bzw. der
Bezirksregierung den zugewiesenen Anlagen andienen müssen, die wiederum
zu sehr unter schiedlichen Konditionen arbeiten (können), sind die
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bezogen auf die externen Kosten
der Gebührenkalkulation sehr unterschiedlichen Rahmen bedingungen
ausgesetzt.
Alleine aus diesem Grund schon wird die Statistik in NRW stabil von den
Städten angeführt, die seit Jahren bereits günstig in der MVA
Essen-Karnap entsorgen. Die unrühmlichen hinteren Ränge belegen
Kommunen, die ihre Abfälle wesentlich teureren Anlagen, wie zum Beispiel
der MVA Asdonkshof oder der MVA Eschweiler, zuführen müssen. Bereits in
dem in der Anfrage zitierten Artikel in der WAZ vom 19.07.2007 ist der
Hinweis zu finden, dass die Städte Duisburg und Oberhausen gegenüber den
Städten, die in der Müliverbrennungsanlage Essen-Karnap verbrennen
lassen, doppelt so hohe Verbrennungskosten zu tragen haben. Duisburg
liegt in der Regel im Mittelfeld.
Bei dem gewünschten Gebührenvergleich wird auf die Gebührensituation des
Jahres 2008 eingegangen. Dabei kann aufgrund der hohen Komplexität nicht
in allen Einzelheiten auf die jeweiligen umfassenden
Gebührenkalkulationen eingegangen werden.
Abfallgebühren 2008 exemplarischer Städte
Bei dem Vergleich werden die Städte Aachen, Bochum, Dortmund,
Düsseldorf, Duisburg, Essen, Hagen, Köln, Moers, Oberhausen und Wesel
einbezogen.
Einige Gebührensätze sind nicht aufgeführt, da nicht jede der
betrachteten Städte alle aufgeführten Behältergrößen anbietet. Ebenso
unterscheiden sich die Städte deutlich darin, ob und in welchem Umfang
ein Transportservice in den Gebühren enthaltenen ist. Zum Beispiel ist
in Bochum, Dortmund und Essen der Transportservice der Behälter immer
zumindest in einem gewissen Umfang inbegriffen, Duisburg und Dortmund
weisen für den Transport (zudem) eine abhängig vom Aufwand gestaffelte
gesonderte Gebühr aus. Die jährlichen Abfallgebühren für wöchentliche
Leerung Behältergestellung und teilweise Transport liegen im günstigsten
Fall bei:

"Internetschnupperkurs 50Plus" in der Zentralbibliothek
Die Stadtbibliothek bietet speziell für Menschen ab 50 Jahren wieder
einen Internet-Schnupper-Kurs an. Interessierte können am Dienstag, 22.
April, und Freitag, 25. April, jeweils von 10 bis 12 Uhr in der
Zentralbibliothek in einem insgesamt vierstündigen auf zwei Tage
verteilten Einführungskurs erfahren, was es mit dem World Wide Web auf
sich hat und was man alles darin finden kann.
Falls gewünscht werden die Handhabung von PC-Maus und -Tastatur sowie
die wichtigsten Funktionen des Browsers geübt. Grundkenntnisse im Umgang
damit sollten aber vorhanden sein. In den anschließenden praktischen
Übungen haben die Teilnehmer dann ausreichend Gelegenheit, im Internet
zu surfen und sich mit den verschiedenen Suchmaschinen vertraut zu
machen. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Eine vorherige telefonische
(0203/283-4218) oder persönliche Anmeldung an der Erstinformation im
Erdgeschoss der Zentralbibliothek ist unbedingt erforderlich. Die Kosten
betragen für Besitzer eines gültigen Bibliotheksausweises zehn Euro und
14 Euro für Nicht-Bibliothekskunden.
Spedition und Logistik - Aktuelle Fachbücher der Stadtbibliothek
Duisburg
Mit seinen Häfen und dem Logport Logistic Center hat sich Duisburg zu
einem anerkannten Logistikstandort von internationaler Bedeutung
entwickelt. Die Logistik ist, auch perspektivisch, eine außerordentlich
dynamische Branche, die zunehmend anspruchsvollere Aufgaben übernimmt.
Umso mehr kommt es darauf an, auf einem aktuellen Wissensstand zu
bleiben und sich weiterzubilden. Die Stadtbibliothek Duisburg leistet
hierzu einen wichtigen Beitrag und bietet interessierten Unternehmen ein
umfangreiches Angebot praxisbezogener Fachliteratur für Ausbildung und
Beruf an.
Eine Übersicht aktueller Titel zum Thema bietet der Flyer "Spedition und
Logistik", der in den Stadtbibliotheken, der Gesellschaft für
Wirtschaftsförderung Duisburg mbH, der Duisburger Hafen AG (duisport)
sowie der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer erhältlich ist.
Außerdem besteht die Möglichkeit, den Flyer über das Internetangebot der
Stadtbibliothek im Bereich Service / Lese- und Medientipps unter
www.stadtbibliothek-duisburg.de herunterzuladen.
Mehr Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher
Das Verbraucherinformationsgesetz wurde im November 2007 verkündet und
tritt sechs Monate später, am 1. Mai 2008 in Kraft. Seit der
Verkündigung sind die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder
grundsätzlich gehalten, die Öffentlichkeit zu informieren. Das gilt bei
Gesundheitsgefahren, Verstößen gegen das Lebensmittelrecht,
Verbrauchertäuschungen, dem Verkauf von Gammelfleisch oder
wissenschaftlichen Unsicherheiten.
Darüber hinaus gibt das neue Verbraucherinformationsgesetz jeder
Bürgerin und jedem Bürger einen Anspruch auf Information in wichtigen
Verbraucherfragen - einheitlich und bundesweit.
Das heißt: Jeder kann bei den zuständigen Behörden nachfragen, ob dort
Daten zu bestimmten Lebens- oder auch Futtermitteln, zu Kosmetika, Wein
und Bedarfsgegenständen (Verpackungen, Textilien, Inhaltsstoffe)
vorliegen. Nicht nur bei Verstößen gegen das Lebensmittelrecht kann ein
Antrag auf Auskunft gestellt werden. Dies ist auch möglich, wenn man
Fragen zur Kennzeichnung, Herkunft, Beschaffenheit, Verwendung oder zu
den Zutaten eines Lebensmittels hat.
Wenn das öffentliche Interesse bei einer Frage sehr hoch ist, sind auch
Kostenermäßigungen bis hin zur Gebührenbefreiung möglich. In
Ausnahmefällen können aber auch höhere Gebühren entstehen,
beispielsweise wenn zusätzliche Recherchen notwendig sind. Die Kosten
sind letztendlich vom erforderlichen Verwaltungsaufwand abhängig. Für
Auslagen wie Kopien und Porto werden nur die tatsächlich entstandene
Kosten erhoben.
Von jeglicher Gebühr befreit sind Informationen über Verstöße gegen
Vorschriften des Lebens- und Futtermittelrechts.
Die Gebührenverordnung bewegt sich im Rahmen dessen, was bei
vergleichbaren Anfragen wie nach dem Informationsfreiheitsgesetz oder
dem Umweltinformationsgesetz üblich ist.
Auskunftsgebühren
Das Bundeskabinett legte nun Gebühren für die Anfragen bei
Bundesbehörden fest. Die Bundesländer können sich daran orientieren. Die
so genannte Verbraucherinformationsgebührenverordnung sieht dabei
folgenden Spanne vor:
- einfache
Auskünfte: 5 - 25 Euro
- schwierige
Auskünfte: 30 - 60 Euro
- besonders
schwierige Auskünfte: 60 - 250 Euro.
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