Bezirksvertreter stimmten mehrheitlich für Biergarten-Neubau im Sportpark

Vergleichende Abfallgebühren - Neuer Brunnen auf der Königstraße - Mehr Verbraucherrechte


Donnerstag, 3. April 2008- Mit 10:7 (CDU, Grüne und zwei Stimmen von parteilosen Mitgliedern bei Ablehnung von SPD und Linke wurde der Neubau der Stadionprojekt GmbH & Co KG des Ausflugsrestaurants mit Biergarten und nun 91 Pkw-Stellplätzen (im Bereich der MSV-Arena, Grafik Düster) für maximal 1330 Gäste (Biergerten bisher rund 1500) beschlossen. Einzige Zusatzbedingung der Grünen: Die notwenig werdende Baumfällung im Verhältnis 3:1 mit Ersatzpflanzen von mindesten 60 Zentimetern Umfang durchzuführen.

Hier geht es um einen Götterbaum (Stammumfang 150 cm), eine Eiche (Stammumfang 240 cm) und eine Linde (Stammumfang 173 cm), wobei laut Verwaltung Eiche und Linde sowieso nicht mehr zu retten waren.
"Warum waren wir nicht bei der Sitzung der Vereinen beim Stadtsportbund mit eingeladen und wenn diese Ergebnisse protokolliert wurden, hätten wir gern dieses Protokoll", empörten sich SPD-Bezirkspolitiker Reiner Meyer nebst seinem Neudorfer Ratsherrn Dr. Hartmut Pietsch. Sie beantragten, dass das Protokoll zur Verfügung gestellt wird. Die CDU lehnte z. B. ab, da mit der Zustimmung zum Neubau dies nichts mehr bringt.
Fragen der Bezirkspolitiker gab es zuhauf. So versuchte Architekt Dieter Düster alle von den Vereinen geäußerten Bedenken zu beantworten und sicherte zu, dass alle Punkte umgesetzt werden.

Es ging um:

  • Versetzen des Stegs um 1,75 Meter nach Norden, also zum Ufer hin, damit nicht zu viel das Wasser beeinträchtigt.
  • Die Stege erhalten ein Glasgeländer, werden sozusagen mit Glas ummantelt, damit Müll auch nicht unbewusst die Uferzone verschmutzen kann.
  • Die Skulpturen (Negativbäume) werden noch Osten versetzt. Der neue Standort ist in etwa gegenüber der Südspitze des Geländes vom DSV 98. Dies wurde mit dem Lehmbruck-Museum und den Künstlern so vereinbart.
  • Die Steinskulpturen werden während der Bauphase innerhalb der MSV-Arena zwischen-gelagert und sollen erst nach Fertigstellung des Gebäudes ihren endgültigen Standort bekommen.
  • Der Weg - auch für Laufveranstaltungen im Sportpark - wird nördlich hinter dem Gebäude angelegt und ist 3,50 Meter breit.
  • Der DSV 98 erhält wegen der Stege des schwimmenden Biergartens Sichtschutz mit Pflanzen für seinen Bereich der Liegwiese.
  • Für die Belange der Ruderer bei Großveranstaltungen bleibt der Teil hinter dem Gebäude. Damit die dort platzierten Boote auch bei Regatten zu Wasser gelassen werden können, wird der Betreibern einen schwimmenden Bootssteg anschaffen, der bei solchen Großveranstaltungen an den Steg des Biergartens andockt.
     
  • Das Foto zeigt die heutigen Stege

Die 91 Pkw-Stellplätze - im ersten Bauantrag war noch von 61 Parkplätzen die Rede - ergaben sich durch den zu belegenden Stellplatznachweis. Die Plätze werden in dem zuvor für das nun nicht mehr geplante Schnellrestaurant innerhalb der MSV-Arena vorgesehenen Fläche angelegt . Diese Plätze sind kostenfrei.
Die Sorgen der Angler in Hinsicht der Laichplätze sind nach Meinung von Heinz-Gerd Janßen (DuisburgSport-Chef) unbegründet, da die Wasserfläche durch den Parallelkanal um 40 000 qm erweitert wurde und dadurch viele neue Plätze entstanden sind.

Das Restaurant wird 2-geschossig gebaut, hat einen Aufzug und eine Behindertentoilette. Im Biergarten wird es am Steg eine Rampe für Rollstuhlfahrer geben. Die öffentliche Toilettenanlage bleibt - wenn auch nur auf zwei reduziert - im Winter geöffnet.
"Dieses Bauvorhaben", so Architekt Düster, "ist kein Bauvorhaben, mit dem Geld zu verdienen ist. Warum der Betreiber es trotzdem angeht, hat viel mit mit der gesamten Aufwertung des Sportparks zu tun. Es geht um die deutliche Verbesserung und Präsentation in einem wichtigsten Naherholungs- und Touristengebiet Duisburgs Das Bauvorhaben wird das Image erhöhen. Baubeginn könnte aus meiner Sicht frühestens im Juli oder August sein." Wie es mit dem geplanten Hotel weiter geht ist offen, da ein Betreiber fehlt.

SPD-Ratsherr Dr. Hartmut Pietsch: "Es ist nach 61 Jahren für mich sehr erstaunlich zu hören, dass nicht wirtschaftlich gedacht wird. Das hat es in Duisburg ja noch nie gegeben." Die Mutmaßung des Vertreters der Linken: "Da spielt wohl der niedrige Erbpachtzins eine entscheidende Rolle. Keine Rolle spielt aber wohl bei diesem Projekt die Frage nach dem ÖPNV für die Menschen. Wenn wir hier Umwelt reden sollten aber Angebote mit Bussen und Bahnen aber ein Thema sein".
Das aber war eigentlich Gegenstand der nicht öffentlichen Sitzung wie auch die Frage, ob mit dem alten Biergartenpächter - siehe Bild oben - Theo Hartjes ein Rechtsstreit anstehen könnte.
Harald Jeschke

Zum Thema die Ergebnisse der BV-Sitzung vom 6. Dezember 2007
Sportpark-Planungen: Restaurant mit Biergarten am Bertasee
und BV Mitte 13. März 2008

Neuer Brunnen auf der Königstraße
Der eigentliche König-Heinrich-Platz wurde mit den schwebenden Rasen im August letzten Jahres fertig gestellt. Am kommenden Montag, 7. April, beginnt der letzte Bauabschnitt zur Umgestaltung dieses Bereiches. Nach Fertigstellung werden Königstraße und König-Heinrich-Platz eine Einheit bilden. Dies wird durch einen attraktiven Bodenbelag in

 Verbindung mit einer Brunnenanlage erreicht.
Ein rechteckiges Feld aus Wassersprudlern nimmt die Form der Rasenfelder auf und fungiert so als abschließendes Element. Gleichzeitig gliedert es sich in die Brunnenmeile der Königstraße ein. Die beleuchteten Wasserdüsen fügen sich in die Pflasterung ein. Das Lichtkonzept „König-Heinrich-Platz“ wird fortgesetzt. Schwebende Rasen, Wasser und Licht bilden ein harmonisches Ensemble, das einen attraktiven innerstädtischen Raum entstehen lässt. Der Entwurf stammt vom Landschaftsarchitekturbüro „Agence Ter“ aus Karlsruhe (www.agenceter.com).


Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis August. In dieser Zeit steht die Königstraße im Abschnitt Tonhallenstraße und Claubergstraße nicht für Andienungen der hiesigen Geschäfte zur Verfügung. Die Stadt Duisburg bittet den Lieferverkehr, dies zu beachten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gegenüberstellung der Abfall-Gebühren vergleichbarer Städte
Grundsätzlich haben alle Kommunen ihre Gebühren gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes zu gestalten. Dies besagt, dass die Gebühren kostendeckend zu veranschlagen sind.
Die Gebührenbescheide der Wirtschaftsbetriebe Duisburg-AöR beinhalten eine Übersicht, in der die Kosten, die in die Gebühren einfließen, anteilig ausgewiesen sind. Demnach beruhen sie zu 46% auf Kosten für die Müllverbrennung, zu 17% auf Kosten für die Sammlung und den Transport und zu 37% auf Kosten für Basisdienste.
Der Faktor, der mit 46% dabei den größten Einfluss auf die Gestaltung der Abfallgebühren nimmt, sind die Entsorgungskosten (Verbrennungskosten). Da die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ihre Restabfälle aufgrund von Vorgaben des Landes, bzw. der Bezirksregierung den zugewiesenen Anlagen andienen müssen, die wiederum zu sehr unter schiedlichen Konditionen arbeiten (können), sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bezogen auf die externen Kosten der Gebührenkalkulation sehr unterschiedlichen Rahmen bedingungen ausgesetzt.
Alleine aus diesem Grund schon wird die Statistik in NRW stabil von den Städten angeführt, die seit Jahren bereits günstig in der MVA Essen-Karnap entsorgen. Die unrühmlichen hinteren Ränge belegen Kommunen, die ihre Abfälle wesentlich teureren Anlagen, wie zum Beispiel der MVA Asdonkshof oder der MVA Eschweiler, zuführen müssen. Bereits in dem in der Anfrage zitierten Artikel in der WAZ vom 19.07.2007 ist der Hinweis zu finden, dass die Städte Duisburg und Oberhausen gegenüber den Städten, die in der Müliverbrennungsanlage Essen-Karnap verbrennen lassen, doppelt so hohe Verbrennungskosten zu tragen haben. Duisburg liegt in der Regel im Mittelfeld.
Bei dem gewünschten Gebührenvergleich wird auf die Gebührensituation des Jahres 2008 eingegangen. Dabei kann aufgrund der hohen Komplexität nicht in allen Einzelheiten auf die jeweiligen umfassenden Gebührenkalkulationen eingegangen werden.
Abfallgebühren 2008 exemplarischer Städte
Bei dem Vergleich werden die Städte Aachen, Bochum, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Hagen, Köln, Moers, Oberhausen und Wesel einbezogen.
Einige Gebührensätze sind nicht aufgeführt, da nicht jede der betrachteten Städte alle aufgeführten Behältergrößen anbietet. Ebenso unterscheiden sich die Städte deutlich darin, ob und in welchem Umfang ein Transportservice in den Gebühren enthaltenen ist. Zum Beispiel ist in Bochum, Dortmund und Essen der Transportservice der Behälter immer zumindest in einem gewissen Umfang inbegriffen, Duisburg und Dortmund weisen für den Transport (zudem) eine abhängig vom Aufwand gestaffelte gesonderte Gebühr aus. Die jährlichen Abfallgebühren für wöchentliche Leerung Behältergestellung und teilweise Transport liegen im günstigsten Fall bei:

 

 

 

 

 

 

 

"Internetschnupperkurs 50Plus" in der Zentralbibliothek
Die Stadtbibliothek bietet speziell für Menschen ab 50 Jahren wieder einen Internet-Schnupper-Kurs an. Interessierte können am Dienstag, 22. April, und Freitag, 25. April, jeweils von 10 bis 12 Uhr in der Zentralbibliothek in einem insgesamt vierstündigen auf zwei Tage verteilten Einführungskurs erfahren, was es mit dem World Wide Web auf sich hat und was man alles darin finden kann.
Falls gewünscht werden die Handhabung von PC-Maus und -Tastatur sowie die wichtigsten Funktionen des Browsers geübt. Grundkenntnisse im Umgang damit sollten aber vorhanden sein. In den anschließenden praktischen Übungen haben die Teilnehmer dann ausreichend Gelegenheit, im Internet zu surfen und sich mit den verschiedenen Suchmaschinen vertraut zu machen. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Eine vorherige telefonische (0203/283-4218) oder persönliche Anmeldung an der Erstinformation im Erdgeschoss der Zentralbibliothek ist unbedingt erforderlich. Die Kosten betragen für Besitzer eines gültigen Bibliotheksausweises zehn Euro und 14 Euro für Nicht-Bibliothekskunden.


Spedition und Logistik - Aktuelle Fachbücher der Stadtbibliothek Duisburg
Mit seinen Häfen und dem Logport Logistic Center hat sich Duisburg zu einem anerkannten Logistikstandort von internationaler Bedeutung entwickelt. Die Logistik ist, auch perspektivisch, eine außerordentlich dynamische Branche, die zunehmend anspruchsvollere Aufgaben übernimmt. Umso mehr kommt es darauf an, auf einem aktuellen Wissensstand zu bleiben und sich weiterzubilden. Die Stadtbibliothek Duisburg leistet hierzu einen wichtigen Beitrag und bietet interessierten Unternehmen ein umfangreiches Angebot praxisbezogener Fachliteratur für Ausbildung und Beruf an.
Eine Übersicht aktueller Titel zum Thema bietet der Flyer "Spedition und Logistik", der in den Stadtbibliotheken, der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung Duisburg mbH, der Duisburger Hafen AG (duisport) sowie der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer erhältlich ist. Außerdem besteht die Möglichkeit, den Flyer über das Internetangebot der Stadtbibliothek im Bereich Service / Lese- und Medientipps unter www.stadtbibliothek-duisburg.de herunterzuladen.

Mehr Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher
Das Verbraucherinformationsgesetz wurde im November 2007 verkündet und tritt sechs Monate später, am 1. Mai 2008 in Kraft. Seit der Verkündigung sind die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder grundsätzlich gehalten, die Öffentlichkeit zu informieren. Das gilt bei Gesundheitsgefahren, Verstößen gegen das Lebensmittelrecht, Verbrauchertäuschungen, dem Verkauf von Gammelfleisch oder wissenschaftlichen Unsicherheiten.
Darüber hinaus gibt das neue Verbraucherinformationsgesetz jeder Bürgerin und jedem Bürger einen Anspruch auf Information in wichtigen Verbraucherfragen - einheitlich und bundesweit.
Das heißt: Jeder kann bei den zuständigen Behörden nachfragen, ob dort Daten zu bestimmten Lebens- oder auch Futtermitteln, zu Kosmetika, Wein und Bedarfsgegenständen (Verpackungen, Textilien, Inhaltsstoffe) vorliegen. Nicht nur bei Verstößen gegen das Lebensmittelrecht kann ein Antrag auf Auskunft gestellt werden. Dies ist auch möglich, wenn man Fragen zur Kennzeichnung, Herkunft, Beschaffenheit, Verwendung oder zu den Zutaten eines Lebensmittels hat.
Wenn das öffentliche Interesse bei einer Frage sehr hoch ist, sind auch Kostenermäßigungen bis hin zur Gebührenbefreiung möglich. In Ausnahmefällen können aber auch höhere Gebühren entstehen, beispielsweise wenn zusätzliche Recherchen notwendig sind. Die Kosten sind letztendlich vom erforderlichen Verwaltungsaufwand abhängig. Für Auslagen wie Kopien und Porto werden nur die tatsächlich entstandene Kosten erhoben.
Von jeglicher Gebühr befreit sind Informationen über Verstöße gegen Vorschriften des Lebens- und Futtermittelrechts.
Die Gebührenverordnung bewegt sich im Rahmen dessen, was bei vergleichbaren Anfragen wie nach dem Informationsfreiheitsgesetz oder dem Umweltinformationsgesetz üblich ist.

Auskunftsgebühren
Das Bundeskabinett legte nun Gebühren für die Anfragen bei Bundesbehörden fest. Die Bundesländer können sich daran orientieren. Die so genannte Verbraucherinformationsgebührenverordnung sieht dabei folgenden Spanne vor:

  • einfache Auskünfte: 5 - 25 Euro
  • schwierige Auskünfte: 30 - 60 Euro
  • besonders schwierige Auskünfte: 60 - 250 Euro.