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Duisburg, 13. März 2008 - Die Sitzung der
Bezirksvertretung Mitte hatte auch zwei Neudorfer Schwerpunkte. So den lange
geforderten Ausbau der kammerstraße und die erneute Diskussion um neue Pläne zum
Biergerten, Hotelbau und Schnellrestaurant im Sportpark Problembeschreibung / Begründung
Die Kammerstraße ist in ihrer Funktion als Sammelstraße Bestandteil des vom Rat
der Stadt beschlossenen Vorbehaltsnetzes. Auf ihr verkehrt die Buslinie 933
sowie die Nachtexpresslinien 3, 4 und 9. In dem zum Ausbau vorgesehenen
Streckenabschnitt liegen keine Haltestellen.
Auf Grund unterschiedlicher Breiten ist die Kammerstraße in zwei Abschnitte -
westlich bzw. östlich der Heinrich-Bertmans-Straße - aufgeteilt.
Der westliche Abschnitt zwischen der Heinnch-Bertmans-Straße und der Neudorfer
Straße
verfügt über eine Straßenbreite von ca. 14,70 m und ist von Nord nach Süd wie
folgt
aufgeteilt:
Gehweg (teilweise Gehwegparken) 3,35 m
Fahrbahn 8,00 m
Gehwegparken (teilweise) 2,00 m
Gehweg — 1,35 m
Der östliche Abschnitt zwischen der Heinnch-Bertmans-Straße und der Blumenstraße
verfügt über eine Straßenbreite von ca. 19,75 m und ist von Nord nach Süd wie
folgt aufgeteilt:
Gehwegparken (Markierung) -. 5,00 m
Gehweg einschließlich Baumbestand (Platanen) 3,40 m
Fahrbahn 8,00 m
Gehwegparken (Markierung) 2,00 m
Gehweg 1,35 m
Die vorhandene, mit Naturstein-Kleinpflaster befestigte Fahrbahn, befindet sich
auf Grund der starken Beanspruchung in einem emeuerungsbedürftigen welligen
Zustand. Die Gehwegbefestigung ist, insbesondere im Bereich des vorhandenen
Baumbestandes,
einem sehr schlechten Zustand. Teile der Gehwegplattierung sind durch die
Baumwurzeln hoch gedrückt. Hinzu kommt, dass das angeordnete Beparken des
Gehweges entlang der nördlichen Gehweghinterkante und das damit verbundene
Überfahren des Gehwegbereiches sich ebenfalls negativ auf den gesamten
Ausbauzustand der Gehwegfläche auswirken.
Umfang und Ausstattung der Maßnahme
Der vorgesehene Ausbau der Straße erfolgt im Anschluss an die z. Z. laufende
Kanalbaumaßnahme.
Die Straßenausbauplanung sieht vor, den gesamten Streckenabschnitt, bis auf den
Einmündungsbereich der Neudorfer Straße, mit einer neuen Querschnittsaufteilung
versehen. Die neuen Querschnitte gliedern sich von Norden nach Süden wie folgt
auf:
Abschnitt westlich der Heinrich-Bertmans-Straße
Gehweg —2,50m
Gehwegparken 2,05 m
Fahrbahn 6,50 m
Gehwegparken 2,05 m
Gehweg -Abschnitt östlich der Heinrich-Bertmans-Straße
Gehweg - Parken in Senkrechtaufstellung 4,50 m
$icherheitsstreifen 0,70 m
Fahrbahn 6,50 m
Gehwegparken 2,05 m
Gehweg - 2,25 m
Die Fahrbahn wird bituminös im Vollausbau nach Bauklasse 3 hergestellt. Alle
Nebenanlagen (Gehweg, Gehwegparken und Parkflächen) werden ihrer Nutzung
entsprechend mit einem verstärkten Oberbau und mit Betonsteinpflaster befestigt.
Darüber hinaus ist vorgesehen, gegenüber Haus-Nr. 48 einen Parkplatz für
Behinderte auszuweisen.
Kosten
Die Straßenbaukosten für die Durchführung der Maßnahme betragen insgesamt
357.800,00 €. Auf Grund der Kanalbauarbeiten beteiligen sich die
Wirtschaftsbetriebe Duisburg gemäß einer gemeinsamen Vereinbarung mit 144.700,00
€ an diesen Kosten, so dass Straßenbaukosten in Höhe von 213.100,00€ bei der
Stadt verbleiben. Hinzu kommen Kosten für Begrünung, Markierung und
Honorarleistungen. Im Einzelnen schlüsseln sich die Kosten wie folgt auf:
Straßen (Anteil WBD) 144.700,00 €
Straßenbau (Anteil Stadt) 213.100,00€
Begrünung: 2.000,00 €
Markierung 1.600,00 €
Baukosten 361.400,00 €
Honorarkosten 21.670,00 €
Gesamtkosten 383.070.00 €
Straßenbeleuchtung
Die vorhandene Beleuchtungsanlage ist ausreichend bemessen und bleibt, bis auf
punktuelle Verbesserungen, unverändert bestehen. Die Kosten in Höhe von 1.450,00
€ fließen in die Kapitaldienstrate der Stadtwerke Duisburg (Eigentümer) ein.
Beschilderung
Die Kosten für die erforderliche Beschilderung in Höhe von 1.600,00 € fließen in
die Kapitaldienstrate der Wirtschaftsbetriebe Duisburg (Eigentümer) ein.
Begrünung
Der in der Örtlichkeit vorhandene Baumbestand bleibt von dem Neuausbau der
Straße unberührt. Durch das Abrücken des Bordsteines in Richtung Süden und das
Anlegen von großzügigen Baumscheiben erhalten die vorhandenen Bäume mehr
Lebensraum. Drei Bäume werden neu gepflanzt.
Grunderwerb
Grunderwerb ist nicht erforderlich.
Rückeinnahmen
Der Kanalbauanteil in Höhe von 144.700,-- € wird durch die WBD-AöR erstattet.
Von den Anliegern können Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) in Höhe
von rd. 108.300,00 € erhoben werden. Diese schlüsseln sich wie folgt auf:
Fahrbahn.: rd. 41.600,00€
Gehweg und Parkstreifen.: rd. 66.700,00 €
Gesamt rd. 108.300,00€
Die Bezirksvertretung stimmte der
Beschlussvorlage einstimmig zu, ergänzte diese aber mit einem Prüfauftrag auf Einrichtung eines
Radfahrstreifens. |
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Ulrich Grupe, vom Amt für Stadtentwicklung und
Projektmanagement: "Gegenüber der im Dezember verabschiedeten ersten
Bauantrag gibt es nun zwei wesentliche Änderungen. Auf Anraten der
Bauordnung ist nun nicht mehrere sondern nur ein Baukörper vorgesehen
und zum zweiten hat man wegen Brandschutz und des
Versammlungsstättenrechts die Bauanfrage auf eine maximale Auslastung
(schlimmsten möglichen Fall) ausgerichtet. Die Bauordnung sagt, dass
diese neue Planung genehmigungsfähig ist." Die kritischen Fragen der
Bezirkspolitiker gingen in die Richtung, wieviel Klönnewiese
verschwindet? Die massiven Bedenken der benachbarten Vereine sehen auch
die Politiker in Hinsicht auf den einzigen Laichplatz für Fische, der
durch die Terassenbebauung direkt am Wasser wegfallen würde und dass mit
Essensresten oder mehr, die ins Wasser fallen nicht mehr die Enten,
sondern Ratten gefüttert werden. "Und eine Unfallgefahr durch die Boote
ist auch gegeben, wobei ja möglicherweise die Attraktivität durch einen
versinkenden Achter vielleicht gesteigert werden kann", bemerkte
FDP-Vertreter Kurt Schulte-Herbrüggen ironisch. Die grundsätzlichen Fragen
der Politiker, was passiert, wenn wir heute ablehnen, wird der Zeitplan
gesprengt? und ist sogar eine Geldstrafe fällig? Ulrich Grupe wies noch
einmal darauf hin, dass zur beschlossenen Bauvoranfrage der Investor
sogar das Bauen schon einklagen könnte. Ob dies aber auch für die nun
fast gänzlich veränderte neue Vorlage gilt, blieb noch ungeklärt.
Deshalb beschloss die Bezirksvertretung einstimmig, diese Vorlage nicht
abzulehnen, sondern als erste Lesung zu betrachten und bei möglichem
Zeitdruck auch eine Sondersitzung anzuberaumen. Ulrich Grupe konnte auch
nicht definitiv bestätigen, ob nun auch weiterhin dass Schnellrestaurant
geplant sei. "Es gibt Gerüchte, dass es nicht mehr geplant sei", meinte
er.
Die
offizielle neue Vorlage beinhaltet folgende Textpassagen:
Planungsrechtliche Prüfung
Für das Vorhaben gibt es folgenden gültigen Vorbescheid:
Errichtung eines gastronomischen Betriebes, Errichtung eines Hotels mit
Wellnessbereich im Stadion, sowie eines Schnellrestaurants und eines
Ausflugrestaurants mit Biergarten und Außengastronomie am:
Wasser und einer WC-Anlage. A-2007-0 114
Der Vorbescheid hat folgenden Inhalt: planungsrechtliche Inhalte gesamtes
Planungsrecht, Art d. Nutzung, Maß d. Nutzung, überbaubare Grundstücksfläche,
plan. Erschließung
Das Vorhaben weicht wesentlich von der Voranfrage ab. Damit besteht keine
Bindungswirkung hinsichtlich der Regelungen im Vorbescheid. Die baurechtlichen
Prüfungen sind jeweils neu durchzuführen. Im Vorbescheid waren zwei von einander
unabhängige Baukörper geplant, der Bauantrag reduziert sich auf ein Gebäude von
ca. 60m Länge.
Die Benutzerzahlen waren ursprünglich mit 500 Personen und ca. 510
KFZ-BewegungenlT geplant. Im Bauantrag werden nun bis zu 1320 Personen und 845
KFZ-Bewegungen/T angesetzt.
Vorhaben innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles
Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan wurde gefasst:
Bebauungsplan Nr. 1109 mit Aufstellungsbeschluss vom 10.12.2007
Mit dem Bebauungsplanverfahren sollen die folgenden städtebaulichen Ziele
umgesetzt werden:
Die vorhandene Grünfläche wird planungsrechtlich gesichert und ein
Restaurationsbetrieb im Uferbereich des Bertasees vorgesehen. Dadurch ist die
sog. “Klönnewiese“ zukünftig für Veranstaltungen besser nutzbar, da der
Grünbereich und das Restaurant räumlich geordnet werden.
Das Ziel der Bauleitplanung ist insbesondere die städtebaulich und funktional
hochwertige Integration des Restaurantbetriebs in den Sportpark Wedau.
Der vom Rat der Stadt beschlossene Rahmenplan Sportpark Wedau (DS 05-1 132 vom
18.02.2005) wird in diesem Sinne weiter konkretisiert.

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