Bürgerverein Duisburg-Neudorf aktuell
Berichterstattung aus der Bezirksvertretung von Harald Jeschke

 

Ausbau der Kammerstraße in Duisburg-Neudorf  - 108.300,00 € Anliegerbeteiligung
Neubau eines Ausflugrestaurants mit Biergarten und 61 Pkw-Stellplätzen an der Bertaallee
Duisburg, 13. März 2008 - Die Sitzung der Bezirksvertretung Mitte hatte auch zwei Neudorfer Schwerpunkte. So den lange geforderten Ausbau der kammerstraße und die erneute Diskussion um neue Pläne zum Biergerten, Hotelbau und Schnellrestaurant im Sportpark

Problembeschreibung / Begründung
Die Kammerstraße ist in ihrer Funktion als Sammelstraße Bestandteil des vom Rat der Stadt beschlossenen Vorbehaltsnetzes. Auf ihr verkehrt die Buslinie 933 sowie die Nachtexpresslinien 3, 4 und 9. In dem zum Ausbau vorgesehenen Streckenabschnitt liegen keine Haltestellen.
Auf Grund unterschiedlicher Breiten ist die Kammerstraße in zwei Abschnitte - westlich bzw. östlich der Heinrich-Bertmans-Straße - aufgeteilt.
Der westliche Abschnitt zwischen der Heinnch-Bertmans-Straße und der Neudorfer Straße
verfügt über eine Straßenbreite von ca. 14,70 m und ist von Nord nach Süd wie folgt
aufgeteilt:
Gehweg (teilweise Gehwegparken) 3,35 m
Fahrbahn 8,00 m
Gehwegparken (teilweise) 2,00 m
Gehweg — 1,35 m
Der östliche Abschnitt zwischen der Heinnch-Bertmans-Straße und der Blumenstraße verfügt über eine Straßenbreite von ca. 19,75 m und ist von Nord nach Süd wie folgt aufgeteilt:
Gehwegparken (Markierung) -. 5,00 m
Gehweg einschließlich Baumbestand (Platanen) 3,40 m
Fahrbahn 8,00 m
Gehwegparken (Markierung) 2,00 m
Gehweg 1,35 m
Die vorhandene, mit Naturstein-Kleinpflaster befestigte Fahrbahn, befindet sich auf Grund der starken Beanspruchung in einem emeuerungsbedürftigen welligen Zustand. Die Gehwegbefestigung ist, insbesondere im Bereich des vorhandenen Baumbestandes,
einem sehr schlechten Zustand. Teile der Gehwegplattierung sind durch die Baumwurzeln hoch gedrückt. Hinzu kommt, dass das angeordnete Beparken des Gehweges entlang der nördlichen Gehweghinterkante und das damit verbundene Überfahren des Gehwegbereiches sich ebenfalls negativ auf den gesamten Ausbauzustand der Gehwegfläche auswirken.
Umfang und Ausstattung der Maßnahme
Der vorgesehene Ausbau der Straße erfolgt im Anschluss an die z. Z. laufende Kanalbaumaßnahme.
Die Straßenausbauplanung sieht vor, den gesamten Streckenabschnitt, bis auf den Einmündungsbereich der Neudorfer Straße, mit einer neuen Querschnittsaufteilung
versehen. Die neuen Querschnitte gliedern sich von Norden nach Süden wie folgt auf:
Abschnitt westlich der Heinrich-Bertmans-Straße
Gehweg —2,50m
Gehwegparken 2,05 m
Fahrbahn 6,50 m
Gehwegparken 2,05 m
Gehweg -Abschnitt östlich der Heinrich-Bertmans-Straße
Gehweg - Parken in Senkrechtaufstellung 4,50 m
$icherheitsstreifen 0,70 m
Fahrbahn 6,50 m
Gehwegparken 2,05 m
Gehweg - 2,25 m
Die Fahrbahn wird bituminös im Vollausbau nach Bauklasse 3 hergestellt. Alle Nebenanlagen (Gehweg, Gehwegparken und Parkflächen) werden ihrer Nutzung entsprechend mit einem verstärkten Oberbau und mit Betonsteinpflaster befestigt. Darüber hinaus ist vorgesehen, gegenüber Haus-Nr. 48 einen Parkplatz für Behinderte auszuweisen.

Kosten
Die Straßenbaukosten für die Durchführung der Maßnahme betragen insgesamt 357.800,00 €. Auf Grund der Kanalbauarbeiten beteiligen sich die Wirtschaftsbetriebe Duisburg gemäß einer gemeinsamen Vereinbarung mit 144.700,00 € an diesen Kosten, so dass Straßenbaukosten in Höhe von 213.100,00€ bei der Stadt verbleiben. Hinzu kommen Kosten für Begrünung, Markierung und Honorarleistungen. Im Einzelnen schlüsseln sich die Kosten wie folgt auf:
Straßen (Anteil WBD) 144.700,00 €
Straßenbau (Anteil Stadt) 213.100,00€
Begrünung: 2.000,00 €
Markierung 1.600,00 €
Baukosten 361.400,00 €
Honorarkosten 21.670,00 €
Gesamtkosten 383.070.00 €

Straßenbeleuchtung
Die vorhandene Beleuchtungsanlage ist ausreichend bemessen und bleibt, bis auf punktuelle Verbesserungen, unverändert bestehen. Die Kosten in Höhe von 1.450,00 € fließen in die Kapitaldienstrate der Stadtwerke Duisburg (Eigentümer) ein.
Beschilderung
Die Kosten für die erforderliche Beschilderung in Höhe von 1.600,00 € fließen in die Kapitaldienstrate der Wirtschaftsbetriebe Duisburg (Eigentümer) ein.
Begrünung
Der in der Örtlichkeit vorhandene Baumbestand bleibt von dem Neuausbau der Straße unberührt. Durch das Abrücken des Bordsteines in Richtung Süden und das Anlegen von großzügigen Baumscheiben erhalten die vorhandenen Bäume mehr Lebensraum. Drei Bäume werden neu gepflanzt.
Grunderwerb
Grunderwerb ist nicht erforderlich.
Rückeinnahmen
Der Kanalbauanteil in Höhe von 144.700,-- € wird durch die WBD-AöR erstattet. Von den Anliegern können Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) in Höhe von rd. 108.300,00 € erhoben werden. Diese schlüsseln sich wie folgt auf:
Fahrbahn.: rd. 41.600,00€
Gehweg und Parkstreifen.: rd. 66.700,00 €
Gesamt rd. 108.300,00€

Die Bezirksvertretung stimmte der Beschlussvorlage einstimmig zu, ergänzte diese aber mit einem Prüfauftrag auf Einrichtung eines Radfahrstreifens.

Neubau eines Ausflugrestaurants mit Biergarten und 61 Pkw-Stellplätzen an der Bertaallee


Ulrich Grupe, vom Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement: "Gegenüber der im Dezember verabschiedeten  ersten Bauantrag gibt es nun zwei wesentliche Änderungen. Auf Anraten der Bauordnung ist nun nicht mehrere sondern nur ein Baukörper vorgesehen und zum zweiten hat man wegen Brandschutz und des Versammlungsstättenrechts die Bauanfrage auf eine maximale Auslastung (schlimmsten möglichen Fall) ausgerichtet. Die Bauordnung sagt, dass diese neue Planung genehmigungsfähig ist." Die kritischen Fragen der Bezirkspolitiker gingen in die Richtung, wieviel Klönnewiese verschwindet? Die massiven Bedenken der benachbarten Vereine sehen auch die Politiker in Hinsicht auf den einzigen Laichplatz für Fische, der durch die Terassenbebauung direkt am Wasser wegfallen würde und dass mit Essensresten oder mehr, die ins Wasser fallen nicht mehr die Enten, sondern Ratten gefüttert werden. "Und eine Unfallgefahr durch die Boote ist auch gegeben, wobei ja möglicherweise die Attraktivität durch einen versinkenden Achter vielleicht gesteigert werden kann", bemerkte FDP-Vertreter Kurt Schulte-Herbrüggen ironisch. Die grundsätzlichen Fragen der Politiker, was passiert, wenn wir heute ablehnen, wird der Zeitplan gesprengt? und ist sogar eine Geldstrafe fällig? Ulrich Grupe wies noch einmal darauf hin, dass zur beschlossenen Bauvoranfrage der Investor sogar das Bauen schon einklagen könnte. Ob dies aber auch für die nun fast gänzlich veränderte neue Vorlage gilt, blieb noch ungeklärt. Deshalb beschloss die Bezirksvertretung einstimmig, diese Vorlage nicht abzulehnen, sondern als erste Lesung zu betrachten und bei möglichem Zeitdruck auch eine Sondersitzung anzuberaumen. Ulrich Grupe konnte auch nicht definitiv bestätigen, ob nun auch weiterhin dass Schnellrestaurant geplant sei. "Es gibt Gerüchte, dass es nicht mehr geplant sei", meinte er.
 

Die offizielle neue Vorlage beinhaltet folgende Textpassagen:

Planungsrechtliche Prüfung
Für das Vorhaben gibt es folgenden gültigen Vorbescheid:

Errichtung eines gastronomischen Betriebes, Errichtung eines Hotels mit Wellnessbereich im Stadion, sowie eines Schnellrestaurants und eines Ausflugrestaurants mit Biergarten und Außengastronomie am:
Wasser und einer WC-Anlage. A-2007-0 114
Der Vorbescheid hat folgenden Inhalt: planungsrechtliche Inhalte gesamtes Planungsrecht, Art d. Nutzung, Maß d. Nutzung, überbaubare Grundstücksfläche, plan. Erschließung
Das Vorhaben weicht wesentlich von der Voranfrage ab. Damit besteht keine Bindungswirkung hinsichtlich der Regelungen im Vorbescheid. Die baurechtlichen Prüfungen sind jeweils neu durchzuführen. Im Vorbescheid waren zwei von einander unabhängige Baukörper geplant, der Bauantrag reduziert sich auf ein Gebäude von ca. 60m Länge.
Die Benutzerzahlen waren ursprünglich mit 500 Personen und ca. 510 KFZ-BewegungenlT geplant. Im Bauantrag werden nun bis zu 1320 Personen und 845 KFZ-Bewegungen/T angesetzt.
Vorhaben innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles
Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan wurde gefasst:
Bebauungsplan Nr. 1109 mit Aufstellungsbeschluss vom 10.12.2007
Mit dem Bebauungsplanverfahren sollen die folgenden städtebaulichen Ziele umgesetzt werden:
Die vorhandene Grünfläche wird planungsrechtlich gesichert und ein Restaurationsbetrieb im Uferbereich des Bertasees vorgesehen. Dadurch ist die sog. “Klönnewiese“ zukünftig für Veranstaltungen besser nutzbar, da der Grünbereich und das Restaurant räumlich geordnet werden.
Das Ziel der Bauleitplanung ist insbesondere die städtebaulich und funktional hochwertige Integration des Restaurantbetriebs in den Sportpark Wedau.
Der vom Rat der Stadt beschlossene Rahmenplan Sportpark Wedau (DS 05-1 132 vom 18.02.2005) wird in diesem Sinne weiter konkretisiert.